02.11.2020

SINGEN TROTZ CORONA

CoViD-19 – zweite Welle – Chöre dürfen weiter proben

Am 30. Oktober hat die Regierung des Landes Niedersachsen eine Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus bekanntgegeben, die am 2. November in Kraft trat. Nach Rücksprache des Niedersächsischen Chorverband bei der Staatskanzlei können die Chöre der Region Hannover aufgrund der Änderung der Verordnung weiterhin ihre Proben abhalten – ohne Publikum und unter Einhaltung der bekannten AHA-Regeln. Das bedeutet, dass Konzertveranstaltungen untersagt sind.

linkÄnderung der Corona-Verordnung vom 30.10.2020 {Externer Link]

Darüber weist der Niedersächsische Chorverband darauf hin, dass dabei unbedingt die Bestimmungen der Corona-Verordnung – insbesondere § 5 Satz 1 (hier die Nr. 4) – einzuhalten sind. Sitzungen und Workshops, bei denen nicht gesungen wird, können nach § 9 Satz 2 unter Einhaltung der vorgenannten Regeln und Vorschriften durchgeführt werden.

Chöre in den anderen Landkreisen bzw. Städten wenden sich bitte unter Hinweis auf die Erlaubnis der Landesregierung an die in ihrem Bereich zuständige Behörde (Gesundheits- oder Ordnungsamt).