30.11.2020

SINGEN TROTZ CORONA?

Corona-Schutz-VO verschärft – Chöre dürfen sich nicht treffen

Am 27. November hat die Niedersächsische Landesregierung die Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in einigen Punkten verschärft. Entgegen der im November gültigen Auslegung der Verordnung sind Chorproben nunmehr bis einschließlich 10. Januar 2021 nur in Form des Einzelunterrichts möglich, da lt. Aussage der Region Hannover hier die Regelungen des § 6 I Nds. Corona-Verordnung herangezogen werden, wonach sich nur Personen aus zwei Hausständen treffen dürfen. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist nur im Rahmen der beruflichen Aus-, Fort- oder Weiterbildung möglich. Konzertveranstaltungen sind weiterhin untersagt.

linkAktuelle Änderung der Corona-Verordnung vom 27.11.2020 (Lesefassung pdf16)

Notwendige Sitzungen von Chorvorständen können nach § 9 Satz 2 unter Einhaltung der vorgenannten Regeln und Vorschriften weiterhin durchgeführt werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per Mail an die mailDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .